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Die Bauabnahme

Was genau ist eine Bauabnahme?

Als Bauherr hast Du mit Deinem Bauträger einen Bauvertrag abgeschlossen, welcher bestimmte Inhalte rechtlich regelt. Bei der Abnahme des Neubaus, solltest Du prüfen, ob die vereinbarte Leistung auch erfüllt wurde.

Nicht entscheidend dabei ist, ob die Abnahme mangelfrei ist. Das wird in den seltensten Fällen vorkommen. Daher ist es wichtig, dass vorhandene Mängel notiert werden und eine Frist zur Beseitigung vereinbart wird. In der Regel wird bis zur Beseitigung ein Einbehalt der Schlussrechnung vereinbart.

Baugutachter Bausachverständiger Rems Murr Kreis

Wann ist die Bauabnahme?

Im Normalfall informiert Dich der Bauträger, dass das Haus übergeben werden kann. Nach dieser Mitteilung hast Du 14 Tage Zeit, um einen Termin für die Abnahme Deines Neubaus zu vereinbaren.

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Du musst Dich nicht auf den Abnahmetermin einlassen, wenn z.B. nicht alle Leistungen erbracht worden sind. Es ist jedoch sehr wichtig, auf die Aufforderung des Bauunternehmens zur Abnahme zu reagieren.

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Denn wenn Du das nicht tust, oder die Frist nicht einhältst, gilt die Bauabnahme automatisch als erfolgt. Das gleiche gilt, wenn Du einziehst, bevor die Abnahme durchgeführt wurde. Oder wenn Du die Schlussrate bereits vor der Abnahme überweist.

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In diesen Fällen kommt es dann nicht mehr zu einem „offiziellen“ Abnahmetermin.

Wichtig zu wissen ist aber, dass der Bauunternehmer auch ohne einen Abnahmetermin eine Gewährleistungspflicht hat. Das heißt, Du kannst innerhalb von 5 Jahren Mängelansprüche geltend machen. Dein Bauunternehmer muss dann die fachlichen Mängel, die nicht den sogenannten allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) entsprechen, ausbessern.

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